Weg mit §218

„Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§218 (1) StGB)

Fakt ist: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland noch immer illegal. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Schwangerschaft straffrei abzubrechen – hierfür müssen Schwangere jedoch viele Hürden nehmen.
Fakt ist auch, dass die Zahl der Ärzt:innen, die Abbrüche in ihren Leistungen inkludieren, stetig abnimmt. Sie haben mit Drohungen zu kämpfen, mit Diffamierung und mit dem sogenannten „Werbeverbot“, das von §219a StGB festgeschrieben wird. Im gesamten Landkreis Görlitz z.B. gibt es nur eine (!) Ärztin, die Abbrüche durchführt.

Im Konflikt stehen diese Verbote mit dem körperlichen Selbstbestimmungsrecht von gebärfähigen Personen. Niemand – kein Mensch, kein Gesetz, kein Staat – sollte das Recht haben, über den Körper einer schwangeren Person zu verfügen. Das sind Praktiken der letzten Jahrhunderte!

Deswegen finden wir: Es ist Zeit, §218 abzuschaffen und endlich Gesetze zu beschließen, die ungewollt Schwangere vor psychischen und körperlichen Schäden schützen, statt Schwangerschaftsabbrüche zu stigmatisieren. Die ihnen ihre Selbstbestimmung lassen und sie auf dem Weg durch einen Abbruch begleiten, anstatt sie allein zu lassen.

Viele Organisationen setzen sich ebenfalls dafür ein und haben eine Petition ins Leben gerufen, um §218 endlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Unterstützt sie mit eurer Unterschrift und teilt die Petition: https://www.change.org/wegmit218

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