Sondersitzung des Kreistages Görlitz am 27.10.2026 zur Zukunftskonzeption für das Gerhart Hauptmann Theater Görlitz-Zittau

Der Kreistag hat sich in jüngster Zeit erneut und intensiv mit der wirtschaftlichen Lage des Gerhart-Hauptmann-Theaters (GHT) befasst. Immer auch auf der Basis von Analysen des Beteiligungsmanagements. Das GHT ist eine GmbH mit den Anteilseignern (Gesellschaftern) Landkreis Görlitz ( 60 Prozent), Stadt Zittau (10 Prozent) und Stadt Görlitz (30 Prozent). Es ist  ein Vier-Sparten-Theater (Schauspiel, Musiktheater, Konzert und Tanz mit zwei Haupthäusern (Görlitz und Zittau) sowie der Waldbühne Jonsdorf und im Sommer bespielten temporären Orten wie zuletzt dem ehemaligen Schlachthofgelände in Görlitz.

Es gibt kein öffentlich getragenes Theater in Deutschland, das ohne massive öffentliche Finanzierung auskommt. Man kann von einer durchschnittlichen Eigenerwirtschaftungsquote von 15-18 Prozent ausgehen. Das ist seit Jahrzehnten so. In dem Maße, wie die Kommunen aber generell in Finanzierungsprobleme geraten sind, so wie auch der Landkreis Görlitz, wächst auch ein Konsolidierungsdruck. Das Landratsamt prognostiziert für das Jahr 2027 ein Minus von 111 Millionen Euro. Für das darauffolgende Jahr 2028 wird ein noch höheres Defizit von rund 137 Millionen Euro erwartet. Kultur ist in Sachsen (kommunale) Pflichtaufgabe. Daraus entsteht die Notwendigkeit, zu klären, wie das GHT weiter unterhalten werden kann und was der Landkreis zu leisten hat.

Unsere Kreistagsfraktion Bündnis Grüne / KjiK / SPD hat bereits Anfang Juni 2026 – und damit als erste – einen Beschlußvorschlag eingereicht, um die erforderliche Debatte zu ermöglichen. Zu einer gemeinsamen Sondersitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 6. Oktober zog dann die Verwaltung mit ihrer Vorlage 241/2026 nach mit drei Handlungsoptionen. Für uns aufschlussreich ist der Umstand, dass in der Vorlage die wesentlichen Eckpunkte unseres Vorschlags in der Intention abgebildet sind.

Für den Sonderkreistag wurden dann eher kurzfristig sehr detaillierte Änderungsanträge zum Verwaltungsvorschlag eingereicht von AfD und BSW-FWZ. Am Montagabend, also am Vorabend noch ein von Octavian Ursu erarbeiteter Änderungsantrag der CDU.

Eine Stunde vor der Sitzung fand dann der Ältestenrat (Führung der Fraktionen/Gruppen) beim Landrat statt, in der Vereinbarungen über den Ablauf getroffen wurden für ein doch eher komplexes Verfahren. Dies erwies sich als ausgesprochen zielführend.

Zur Debatte im Kreistag und zur Entscheidungsfindung standen dann an: der modifizierte Vorschlag der Verwaltung, der den CDU-Änderungsantrag vollumfänglich übernahm, der Vorschlag des BSW-FWZ (der im Verlauf dann konstruktiv zurückgezogen wurde), der Vorschlag der AfD (in der Abstimmung mit 19 Ja, 39 Nein, 0 Enthaltungen abgelehnt) und unser Vorschlag. Der modifizierte Verwaltungsvorschlag wurde mit 37 Ja; 19 Nein und 2 Enthaltungen angenommen. Wie angekündigt haben wir daraufhin unseren Vorschlag ebenfalls zurückgezogen. Er sollte als Absicherung dienen.

Wie ist nun die Lage?

Der Landrat hat als Vertreter des Gesellschafters Landkreis einen in Eckpunkten definierten Verhandlungsauftrag für erforderliche Einigungen mit den Gesellschaftern Stadt Zittau und Stadt Görlitz, mit Gewerkschaften, mit dem GHT mit dem Kulturraum , mit dem Land und gegebenenfalls weiteren Akteuren erhalten, der genügend Raum für Klärungen von Detailfragen bietet.

Ein Zeit- und Ablaufplan dafür ist noch nicht bekannt. Das Ergebnis muss dann in den Stadträten von Görlitz und Zittau sowie im Kreistag beraten und durch Beschluss bestätigt werden. Erfreulich ist jedenfalls das grundsätzliche Bekenntnis des Kreistags zum Erhalt des GHT. Mit den Ergebnissen unseres Beitrages dazu als Fraktion Bündnis Grüne / KjiK / SPD können wir mehr als zufrieden sein.

Redebeitrag zum TOP 6 Antrag Fraktion Bündnis Grüne/KjiK/SPD 004/2026 Zukunftssicherung der Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH von Prof. Dr. Joachim Schulze

„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte, sehr geehrte Angehörige des GHT,

Nicht das Gerhart – Hauptmann Theater ist in einer Krise. Die Finanzierungder kommunalen Pflichtaufgaben ist in der Krise. Und nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz ist Kultur eine Pflichtaufgabe.  Die Präambel dieses Gesetzes nimmt ausdrücklich Bezug auf die 1989 errungenen Freiheit. Die Freiheit des Geistes, die Freiheit der Künste und deren Unverzichtbarkeit für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.  Dies und darin explizit auch die Theater finden ihre Würdigung im Artikel 11, Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen, der den Zugang des „gesamten Volkes“ zur Kultur in ihrer ganzen Vielfalt garantiert.

Das GHT ist nicht in der Krise. Das Theatermagazin „Die Deutsche Bühne“ hat das Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau kürzlich als bestes Stadttheater Deutschlands ausgezeichnet. Die vergangene Spielzeit verzeichnet 179.000 Besucherinnen und Besucher.

Und dennoch.

Die Gesellschafter, die GmbH, die Beschäftigten, der Kreistag die Stadträte in Görlitz und Zittau und der Freistaat sicher auch die Besucherinnen und Besucher des GHT müssen jetzt im Rahmen der drei großen Prinzipien alle Anstrengungen unternehmen zur Zukunftssicherung des GHT: Im Rahmen des Konnexitätsprinzips, des Subsidiaritätsprinzips und des Solidarprinzips.

Unsere Fraktion Bündnis Grüne / KjiK / SPD hat den Auftrag für heute so verstanden, dass der Kreistag heute eine grundlegende Handlungsoption für den Gesellschafter Landkreis Görlitz beschließt. Und dass wir dem Landrat auf dieser Basis ein Verhandlungsmandat mit den beiden anderen Gesellschafter Stadt Görlitz und Stadt Zittau geben.

Es deutet alles darauf hin, dass es zu einer Neuordnung der Gesellschafteranteile kommen soll. Demnach würde der Landkreis künftig zum Minderheitsanteilseigner werden und mehr Verantwortung würde den Städten Görlitz und Zittau zukommen.

Unsere Fraktion Bündnis Grüne / KjiK /SPD hat Anfang Juni den Beschlussantrag „Zukunftssicherung der Gerhart-Hauptmann-Theater-Görlitz-Zittau-GmbH“ in den Geschäftsgang gegeben. Es war der erste Antrag, der dazu eingereicht wurde. Wir haben den Antrag bewusst schlank und offen gehalten und auf Details verzichtet. Warum?

Es geht um Verhandlungen mit den künftigen Mehrheitsgesellschaftern Görlitz und Zittau, die auf Augenhöhe stattfinden müssen. Der Landrat, aber auch die anderen Gesellschafter sollen genügend Spielraum für den jetzt kommenden Prozeß haben, an dem noch weitere Akteure zu beteiligen sind. Es müssen für alle tragbare Lösungen im Konsens gefunden werden. Lösungen, die auch Bestand haben. Über Details haben sich die Verhandler zu verständigen und der Kreistag wird sich damit befassen. Wir vertrauen auf Fairness und Sachkunde der Verhandler in diesem Prozeß.

Zu unserem Antrag. Er begrenzt sich daher auf fünf Punkte:

  1. Bekenntnis des Kreistages zum Erhalt der GHT-GmbH angesichts seiner wichtigen Leistungen und Angebote im Rahmen des Strukturwandels.
  • Einsatz für eine Zuschusssteigerung seitens des Kulturraumes.
  • Auftrag an das GHT, die Eigenerwirtschaftungsquote zu steigern.
  • Erwirkung eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung für einen Haustarif. Als langjährigem Gewerkschaftsmitglied seit 1979 tut mir das in der Seele weh, aber es erscheint erforderlich zu sein.
  • Neuverhandlung der Gesellschafteranteile mit dem Ziel, die Anteile des Landkreises zu senken und die Anteile von Görlitz und Zittau zu erhöhen. Eine Veränderung der Gesellschafteranteile erscheint legitim, weil Görlitz und Zittau von so genannten „Umwegrentabilitäten“ des Kulturbetriebes natürlich stärker profitieren als andere Gemeinden.

Die Handlungsoption „A“ im Beschlussvorschlag 241/2026 der Verwaltung und der Punkt 7 sind aus unserer Sicht kompatibel mit den Intentionen unseres Antrages. Die von Octavian Ursu eingebrachten Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion betrachten wir als ebenso zielführend in diesem Sinne.

Seit kurzem liegen die Anträge weiterer Fraktionen vor, die sehr ins Detail gehen. Aus den oben genannten Gründen empfehlen wir, sich heute auf einige Eckpunkte zu begrenzen, weil die Verhandlungen erst beginnen. In welcher Form diese Vorschläge in den Verhandlungsprozess einfließen können oder sollen, steht den Verhandlern ja offen.

In diesem Sinne möchten wir zu Protokoll geben, dass bei den bisherigen Betrachtungen eine Ebene zu wenig bedacht wurde: Diejenigen, die das Theater besuchen. Daher die Anregung – auch an das GHT – sich kreativ Gedanken zu möglichen Solidarbeiträgen der Besucher zu machen. Dabei kann transparent gemacht werden, wie hoch die tatsächlichen Kosten für einen Besuch sind.

Eine deutliche Absageerteilen wir dem Vorschlag jener Fraktion, die den Landrat beauftragen will, die Mittel für Soziokultur, explizit für Hillersche Villa Zittau, Rabryka Görlitz und TELUX Weißwasser durch Einflussnahme auf den Kulturkonvent zu kürzen. Die Obsession jener Fraktion, was ihren Kulturkampf gegen die Soziokultur angeht, und dahintersteckende Motive sind uns schon länger bekannt. Ich verweise dagegen auf meine Eingangsbemerkungen zum Kulturraumgesetz und zum Artikel 11, Satz 2 der Verfassung des Freistaates.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

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