5 TAGE BILDUNGSZEIT FÜR SACHSEN In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer*innen einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage Freistellung für individuelle Fortbildung und Qualifizierung. In Sachsen gibt es diesen Anspruch allerdings…
5 TAGE BILDUNGSZEIT FÜR SACHSEN In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer*innen einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage Freistellung für individuelle Fortbildung und Qualifizierung. In Sachsen gibt es diesen Anspruch allerdings…
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