Die CFG-Fraktion im Stadtrat Zittau (Mitglied u.a. Stadtrat Matthias Böhm (Bündnis90/Die Grünen) ) hat folgende Mitteilung veröffentlicht:
„Fast unbemerkt, könnte man meinen, haben den Stadtrat zwei Änderungen von Satzungen passiert. Vor geraumer Zeit noch mit hohem Interesse in der Öffentlichkeit verfolgt, sind diese Änderungen nicht unwesentlich, jedoch im Zeitgeschehen von der Wirklichkeit des Lebens überlagert. Neben den praktischen und technischen Aspekten gehen die „Geister“ natürlich beim allgemein als „Geschmack“ bezeichneten auseinander. Welche Form und Farbe sollen, dürfen Sonnenschirme haben, sollen Werbeaufsteller in welcher Weise und Position aufgestellt oder welcher Raum vor dem Geschäft mit welchen Einfriedungen desselben abgegrenzt werden? Die Diskussionen um die Wirkung und Ansicht unserer historischen Bauten der Innenstadt sind oft schon Gegenstand anderer Entscheidungen gewesen: Verkehrskonzept, Parken auf dem Markt, das Marktwesen. Wir gehen davon aus, den Beteiligten aller Seiten genügend Spielraum gelassen zu haben und trotzdem ein attraktives Bild der Innenstadt dabei gewahrt zu haben. So wurden bei Sonnenschirmen die Regelungen bzgl. Farbe und Werbeaufdruck gelockert, bei der Einfriedung von Außengastronomie die Fristen zur Anpassung verlängert. Seit über einem Jahr können die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der „Sondernutzung“ durch die Einschränkungen der Corona-Verordnungen weder durch den Gewerbetreibenden genutzt, noch durch den Bürger in Anspruch genommen werden. Daher versuchen wir mit der teilweisen Aufhebung von sonst anfallenden Gebühren zur Sondernutzung, den Gewerbetreibenden die wirtschaftliche Belastung zu verringern. Sicher nicht der entscheidende, aber doch der Stadt möglicher Beitrag zur Entlastung unserer Händlerschaft der Innenstadt meint die CFG-Fraktion.“
Kontakt: cfgfraktionzittau [ät] gmail [punkt] com.
Kontakt zum bündnisgrünen Stadtrat Matthias boehmkom [ät] aol [punkt] com
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