BÜNDNISGRÜNE bringen Antrag ein: Unternehmen bei Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entlasten und alle Spielräume ausschöpfen

Pressemitteilung der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion im Sächsischen Landtag.

Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen beschäftigt derzeit vor allem kleine Unternehmen und Soloselbstständige in Sachsen. Für viele Betroffene kommen die Rückforderungen überraschend und stellen sie vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat deshalb jetzt einen Antrag eingebracht, mit dem Unternehmen und Soloselbstständige bei der Rückzahlung entlastet und Spielräume ausgeschöpft werden sollen.

Dazu erklärt Wolfram Günther, wirtschaftspolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion:

„Gerade viele kleine Unternehmen und Soloselbstständige haben sich mühsam von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erholt. Es darf nicht sein, dass diese Menschen nun durch Rückforderungen in Existenznot geraten. Bund und Land haben in der Corona-Pandemie unbürokratische Hilfe versprochen. Das gilt auch für die Soforthilfen. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern mit unserem Antrag die Einlösung dieses Versprechens – im Sinne unserer Soloselbstständigen und Mittelständler.“

„Der Freistaat muss nun alle verfügbaren Spielräume ausschöpfen und die Betroffenen bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen entlasten. Dafür braucht es mehr Transparenz. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Rückzahlungen zu stunden oder in Raten zu begleichen. Doch viele Betroffene wissen davon nichts, weil dieses Angebot bisher nicht aktiv kommuniziert wird. Auch braucht es bessere Stundungsregelungen – der Freistaat sollte hier keine zusätzlichen Zinsen aufschlagen. Im Sinne der Fairness fordern wir BÜNDNISGRÜNE außerdem, den Umgang mit der Rückforderung von Corona-Hilfen unter den Bundesländern anzugleichen.“

Weitere Informationen:

>> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Rückzahlung von Corona-Hilfen überprüfen, fair und transparent gestalten – Unternehmen und Soloselbstständige entlasten, Verwaltungsverfahren verbessern“

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