Kürzungen beim Waldbrandschutz –BÜNDNISGRÜNE: CDU und SPD betreiben das Gegenteil von vorausschauender Politik 15. Mai 202517. Mai 2025 Pressemitteilung der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion im Sächsischen Landtag. Der BÜNDNISGRÜNE-Abgeordnete Wolfram Günther hat mit einer Kleinen Anfrage (Drs 8/2509) die Mittelansätze für den Waldbrandschutz im Haushaltsentwurf 2025/26 auflisten lassen. Schon in den vergangenen Wochen wurde breit über die Kürzungspläne im Brandschutz allgemein berichtet.Wolfram Günther, naturschutz- und klimapolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, erklärt dazu:„Wir erleben 2025 einmal mehr eine extreme Dürre. Anhaltende und wiederkehrende Trockenheit insbesondere im Frühjahr und steigende Temperaturen erhöhen das Risiko für Waldbrände massiv. Der fortschreitende Klimawandel wird dieses Problem weiter verschärfen. Es ist daher dringend geboten, jetzt die richtigen Vorsorgemaßnahmen für den sächsischen Wald zu ergreifen! Dies gilt umso mehr, da unsere Wälder in den vergangenen Jahren durch Stürme und Schädlinge bereits massiv geschwächt wurden. Neben der Waldbrandvorsorge muss daher auch weiterhin der Waldumbau zu deutlich stabileren, naturnahen Mischwäldern in Sachsen priorisiert werden.“Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Landtagsfraktion, ergänzt:„Es ist das Gegenteil von vorausschauender Politik, wenn CDU und SPD den Rotstift ausgerechnet bei unseren Feuerwehren ansetzen. Die Menschen in Sachsen müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass die Feuerwehr hat, was sie braucht, um Waldbrände schnell löschen zu können. Wohlfeile Worte zum Ehrenamt bringen kein modernes Gerät in die Feuerwachen und Hoffnung löscht keine Brände. Das lassen wir BÜNDNISGRÜNE der Minderheitskoalition nicht durchgehen: Wir wollen mit unseren Änderungsanträgen die Ausstattung derer, die uns schützen, verbessern.“Weitere Informationen:Die Mittel zum Erwerb von Geräten und Ausrüstungsgegenständen zur Waldbrandbekämpfung (Einzelplan 03-18, Titel 812 65) werden in den Jahren 2025 und 2026 auf 0 gesetzt, für den Erwerb von Spezialfahrzeugen zur Waldbrandbekämpfungen stehen statt 3,5 Millionen Euro (2024, Einzelplan 03-18, Titel 811 65) in beiden Jahren insgesamt nur noch 860.000 Euro zur Verfügung. Auch die Zuweisungen für Investitionen an die Kommunen für Brandschutz (Einzelplan 03-19, Titel 883 14) werden in beiden Jahren um über 10 Millionen Euro gestrichen.>> Kleine Anfrage des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Wolfram Günther: „Haushaltsentwurf 2025/26 – Waldbrandschutz“ (Drs 8/2509) >> Instagram-Beitrag zum Waldbrandschutz
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