Kürzungen der Erinnerungskultur – BÜNDNISGRÜNE setzen Aktuelle Debatte im Landtag auf die Tagesordnung

Pressemitteilung der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion im Sächsischen Landtag.

Die sächsische Minderheitsregierung will im Doppelhaushalt 2025/2026 auch bei der Gedenkstättenstiftung, der Fachstelle NS-Erinnerungsarbeit und dem Aufbau der KZ Gedenkstätte Sachsenburg den Rotstift ansetzen. Das geht aus dem Haushaltsentwurf sowie den Antworten des Kulturministeriums auf Kleine Anfragen (Drs 8/2437 und 8/2387) der BÜNDNISGRÜNEN-Landtagsabgeordneten Dr. Claudia Maicher hervor.

Dr. Claudia Maicher, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, kritisiert die Kürzungen scharf:

„Es ist grotesk: Der Ministerpräsident und die Koalitionspartner beteuerten zum 8. Mai pflichtbewusst den Wert des Erinnerns – und gleichzeitig fabrizieren ihre Minderheitsregierung und die untätigen Koalitionsfraktionen in diesem besonders demokratierelevanten Bereich Kürzungen, als gäbe es kein Gestern und kein Morgen. Diese Einschnitte für die Erinnerungskultur sind grob fahrlässig. Wir brauchen in Sachsen funktionierende Gedenkstätten und mehr historische Bildungsarbeit.“

Wir BÜNDNISGRÜNE werden diese Kürzungen nicht hinnehmen und die Sicherung der Erinnerungskultur im kommenden Plenum als Aktuelle Debatte auf die Tagesordnung setzen. Zudem haben wir eine Reihe von Änderungsanträgen für das Haushaltsverfahren vorbereitet, die die empfindlichen Kürzungen in der Erinnerungskultur verhindern. Das betrifft mehr Mittel für die Gedenkstättenstiftung und Gedenkstätten wie den Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz oder die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig sowie die Fachstelle NS-Erinnerungsarbeit und Demokratiebildung. Aber wir stellen uns auch gegen die Komplettabsage zum weiteren Aufbau der KZ-Gedenkstätte Sachsenburg. Das ist ein Vertrauensbruch und gibt den Erinnerungsort dem Verfall preis.“

Weitere Informationen:

>> Zur Antwort auf die Kleine Anfrage der BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Dr. Claudia Maicher  „Prioritätensetzung im Bereich der landesweiten Förderung der Erinnerungskultur im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/26, Einzelplan 12 und 02“ (Drs 8/2437)

Die Personalkosten der Gedenkstättenstiftung steigen tarifbedingt um 115.000 Euro in 2025 und weitere 87.400 Euro in 2026. Der Freistaat kürzt jedoch sogar die Förderung der Stiftung in 2025 gegenüber 2024 um ca. eine halbe Million Euro, um dann in 2026 denselben Mittelansatz wie 2024 einzustellen. Damit würden notgedrungen Mittel, die eigentlich für die Förderung bereits prekär arbeitender freier Träger gebraucht werden, für die rechtlich verpflichtenden Personalkosten verwendet werden müssen. Die Fördertätigkeiten der Stiftung wären kaum mehr angemessen aufrechtzuerhalten.

Die Mittel für institutionelle und Projektförderungen sollen laut Staatsregierung 2025 gegenüber 2024 um 9% auf 2.035.400 Euro gekürzt werden. Ohnehin sind viele Träger bereits aufgrund der rigorosen vorläufigen Haushaltsführung der Staatsregierung in diesem Jahr existenziell bedroht. Die Projektförderung musste in 2025 gleich ganz ausgefallen und würde auch in 2026 nicht mehr sinnvoll durchführt werden konnen. Die geplante Wiederanhebung der Mittel für die Stiftung in 2026 könnte einen Strukturverlust keinesfalls aufhalten. Dabei sind die vielfältigen mittleren und kleinen zivilgesellschaftlich getragenen Projekte ein wichtiger Faktor, um das historische Lernen in die Fläche zu tragen, neue Themen und lokales Erinnern zu entwicklen. Aktivitäten wie ein Audiowalk der NS-Zwangsarbeit in Bad Düben, die NS-Aufarbeitung im Schloss Augustusburg oder Veranstaltungen zu „Stasi-Knast und Ostseeflucht“ in Döbeln und Chemnitz finden dann nicht mehr statt. 

Wenn die Mittel für die Fachstelle NS-Erinnerungsarbeit und Demokratiebildung der „sächsischen Landesarbeitsgemeinschaft Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus“ um ca. ein Drittel gekürzt werden, hätte dies anders als die Staatsregierung angibt sehr wohl gravierende Folgen für ihre Arbeitsfähigkeit. Es gäbe weniger Beratungsangebote und Veranstaltungen für Fachaustausch und Vernetzung und die Beantragung von Mitteln des Bundes oder von privaten Stiftungen würde in Sachsen erheblich zurückgehen. Die Kürzung bedeutet eine Schwächung landesweit aufgebauter Strukturen.

>> Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Errichtung der Gedenkstätte ehemaliges KZ-Sachsenburg“ (Drs 8/2387)

Für den ersten Bauabschnitt in Sachsenburg hat der Freistaat bereits 1,5 Millionen Euro aus PMO-Mitteln zur Verfügung gestellt. Die Stadt Frankenberg hat zudem die notwendigen Planungsarbeiten für den zweiten Bauabschnitt abgeschlossen. Ohne weitere Mittel des Freistaates Sachsen im Doppelhaushalt drohen jedoch der vom Bund zugesagte Finanzierungsanteil von 2,5 Millionen und damit Gesamtfinanzierung und Aufbau der eigentlichen Gedenkstätte mit Dauerausstellung und Seminarräumen zu kippen. Die Antwort der Staatsregierung gibt vor den Haushaltsbeschlüssen im Landtag keine Klarheit, wie lange die Bundesregierung ihre Mittel reserviert. Außerdem braucht es aufgrund des fortschreitenden Verfalls des ehemaligen Kommandanturgebäudes dringend bauliche Sicherungsmaßnahmen, für die ebenfalls noch keine Lösung in Sicht zu sein scheint.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.