Franken-Sachsen-Magistrale / Dresden-Görlitz: Bundeshaushalt mit Licht und Schatten für Ausbau des Bahnverkehrs in Sachsen 14. November 202514. November 2025 Dresden. Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ist nun klar, dass Geld für die Elektrifizierung des Teilabschnittes zwischen Nürnberg und Schnaibelwald auf der „Franken-Sachsen-Magistrale“ zur Verfügung steht. Gleichzeitig kommt die Strecke Dresden-Görlitz wohl erneut nicht zum Zug. Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, sieht daher Licht und Schatten: „Endlich geht es bei der Franken-Sachsen-Magistrale voran. Wir BÜNDNISGRÜNE haben die Wichtigkeit dieser Verbindung immer wieder betont und für deren Ausbau geworben. Mit der Elektrifizierung des Teilabschnittes schaffen wir eine moderne, zukunftsfähige Verbindung. Das ist auch eine gute Nachricht für den Freistaat, der von dieser attraktiven Verbindung ebenfalls profitieren wird.“ „Gleichzeitig ist es einfach nur bitter, dass die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden-Görlitz erneut auf der Strecke bleibt. Von der CDU kommt hierzu seit Jahren nichts als unverbindliche Bekundungen, und auch die Bundesregierung liefert keine klaren Zusagen. Seit über zwei Jahrzehnten reden wir nun über den notwendigen Ausbau, doch wenn es ums Geld geht, folgen immer neue Hiobsbotschaften. Damit das Projekt dennoch vorankommt, braucht es jetzt endlich mehr Engagement vom Land durch eine entsprechende Finanzierung.“ (Quelle: BÜNDNISGRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag, 14.11.2025)
Görlitzer Polit-Tisch ab November im Innuendo 13. November 202514. November 2025 Der Görlitzer Polit-Tisch findet ab November 2025 im Innuendo, Weberstr. 2 in Görlitz, statt. Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen!
Freistaat lässt Landkreis Görlitz viel zu lange auf 3 Millionen Euro sitzen – BÜNDNISGRÜNE kritisieren schleppende Kostenerstattung 13. November 202513. November 2025 Es braucht umgehend verbindliche Fristen, mehr Personal und eine echte Digitalisierung! Die Begleichung der Kosten muss künftig in maximal 90 Tagen abgewickelt werden. Und wenn Verfahren stocken, müssen Vorschüsse möglich sein, damit Jugendämter handlungsfähig bleiben.