Am 1. Sept. 2024 wird der Sächsische Landtag neugewählt. Als wahlberechtigte Person haben Sie 2 Stimmen.
Die Erststimme ist für den*die Direktkandidat*in-Wahl in ihrem Wahlkreis. Die Zweitstimme ist für die Parteinwahl, also wie stark die Partei im Parlament wird. Maßgeblich für die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag ist die Zweitstimme. Die Hälfte der Abgeordneten des Sächsischen Landtages wird über die Erststimme (60 Sitze), die andere Hälfte über die Zweitstimme gewählt (weitere 60 Sitze). (Mehr dazu hier)
Wir informieren über die Wahlen hier, stellen die Kandidierenden vor oder berichten über unsere Aktionen: