Erwerb der Herrnhuter Bahnstrecke muss im gewidmeten Zustand erfolgen 21. Januar 201910. Mai 2019 Zur Zukunft der Herrnhuter Bahnstrecke erklärt Stephan Kühn, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Verkehrspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion: „Die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage zum Sachstand des Verkaufes der Bahnstrecke Oderwitz-Niedercunnersdorf an den Landkreis Görlitz macht deutlich, dass die Strecke auch im jetzigen, für Bahnzwecke gewidmeten Zustand, erworben werden kann. Ich schließe mich der Einschätzung meines Kollegen Enak Ferlemann (MdB, Parlamentarischer Staatssekretärs) an, dass dies sogar zweckmäßig ist, weil damit die Option auf einen weiteren Bahnbetrieb erhalten bleibt. Eine einmal entwidmete Bahnstrecke wieder für den Schienenverkehr genehmigt zu bekommen, ist dagegen deutlich aufwendiger. Ich hoffe, dass die derzeit im Auftrag des Kreistages zu erarbeitende Machbarkeitsstudie sowie die Ideen und Konzepte zur Wiederbelebung der Bahnstrecke des Vereins Pro Herrnhuter Bahn oder Grünen im Kreistag Görlitz einer zukünftigen Bahnnutzung den Weg bereiten. Die Herrnhuter Bahn schließt eine Lücke im Oberlausitzer Bahnnetz und ermöglicht häufigere und schnelle Verbindungen von Liberec/Zittau nach Dresden. Es ist ein verkehrspolitisches Zeichen der Zeit diese Bahnstrecke zu reaktivieren.“
Franken-Sachsen-Magistrale / Dresden-Görlitz: Bundeshaushalt mit Licht und Schatten für Ausbau des Bahnverkehrs in Sachsen 14. November 202514. November 2025 Es ist einfach nur bitter, dass die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden-Görlitz erneut auf der Strecke bleibt. Von der CDU kommt hierzu seit Jahren nichts als unverbindliche Bekundungen, und auch die Bundesregierung liefert keine klaren Zusagen. Seit über zwei Jahrzehnten reden wir nun über den notwendigen Ausbau, doch wenn es ums Geld geht, folgen immer neue Hiobsbotschaften.
Freistaat lässt Landkreis Görlitz viel zu lange auf 3 Millionen Euro sitzen – BÜNDNISGRÜNE kritisieren schleppende Kostenerstattung 13. November 202513. November 2025 Es braucht umgehend verbindliche Fristen, mehr Personal und eine echte Digitalisierung! Die Begleichung der Kosten muss künftig in maximal 90 Tagen abgewickelt werden. Und wenn Verfahren stocken, müssen Vorschüsse möglich sein, damit Jugendämter handlungsfähig bleiben.