Stadtrat Böhm enttäuscht: Weiterhin zu starker Fokus Straßen und kein Vorankommen in der Verkehrswende 1. Februar 202311. Februar 2023 Im Fokus sind Straßen, Straßen, Straßen. Ein Wandel hin zur Verkehrswende ist (noch) nicht in Sicht. Zittaus Stadtrat Matthias Böhm (Bündnis 90/Die Grünen) versuchte, beim zuletzt abgestimmten Flächennutzungsplan für die nördlichen Ortsteile Zittaus mit einem Änderungsantrag die Verkehrswende auch in Zittau voranzubringen: Das negative Abstimmungsergebnis 2:8:8 zeigt, dass zumindest ein Nachdenken bei etlichen Stadtratsmitgliedern einsetzte. Schlussendlich wurde der Antrag abgelehnt. Im Antrag heißt es: „Wir reden alle von der erforderlichen Verkehrswende zur Erreichung der Klimaziele: Mit dem Bauneuer Straßen werden wir das sicher nicht schaffen. Die parallele Neißetalbahn ist wegen wiederholterKabeldiebstähle nun schon fast ein ¾ Jahr zwischen Zittau und Hagenwerder unterbrochen. Solltenwir nicht alle Energie in die Reaktivierung der Bahn lenken? Zusätzliche Straßen erfordern neben denBaukosten auch erhebliche Mittel für den Unterhalt: Da die alte B 99 wegen ihrerErschließungsfunktion erhalten bleiben muss, fällt sie im ungünstigsten Fall nach einer Rückstufung indie Baulast der Stadt Zittau.“ Den vollständigen Antrag können Sie hier nachlesen: Aenderungsantrag-noerdliche-OT_-keine-OU-HirschfeldeHerunterladen
Franken-Sachsen-Magistrale / Dresden-Görlitz: Bundeshaushalt mit Licht und Schatten für Ausbau des Bahnverkehrs in Sachsen 14. November 202514. November 2025 Es ist einfach nur bitter, dass die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden-Görlitz erneut auf der Strecke bleibt. Von der CDU kommt hierzu seit Jahren nichts als unverbindliche Bekundungen, und auch die Bundesregierung liefert keine klaren Zusagen. Seit über zwei Jahrzehnten reden wir nun über den notwendigen Ausbau, doch wenn es ums Geld geht, folgen immer neue Hiobsbotschaften.
Freistaat lässt Landkreis Görlitz viel zu lange auf 3 Millionen Euro sitzen – BÜNDNISGRÜNE kritisieren schleppende Kostenerstattung 13. November 202513. November 2025 Es braucht umgehend verbindliche Fristen, mehr Personal und eine echte Digitalisierung! Die Begleichung der Kosten muss künftig in maximal 90 Tagen abgewickelt werden. Und wenn Verfahren stocken, müssen Vorschüsse möglich sein, damit Jugendämter handlungsfähig bleiben.