Radwege-Sonderprogramm „Stadt und Land“ wird verlängert 1. August 202315. November 2023 Das Programm „Stadt und Land“, das den Ausbau von Radwegen voranbringen soll, wird bis 2028 verlängert. Kommunen und Länder können über ein einfaches Verfahren Anträge stellen, die innerhalb eines Monats bewilligt werden. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt – somit also auch Projekte in unserem Landkreis Görlitz. Carolin Renner, Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen KV Görlitz, bemerkt hierzu: „Dass das Programm bis 2028 verlängert und mit über 800 Mio. EUR gefördert wird, ist gerade für strukturschwache Regionen ein wichtiges Zeichen. Viele Menschen wollen nicht allein auf das Auto angewiesen sein, um von A nach B zu kommen. Der Ausbau der Radinfrastruktur muss als Alternative zu Auto und ÖPNV weiter vorangetrieben werden – für die Menschen vor Ort sowie als Faktor für die Tourismusentwicklung.“ „Als Bündnisgrüne im Kreis Görlitz hoffen wir, dass unsere kommunalen Verwaltungen das Angebot nutzen, um die Radinfrastruktur im Landkreis zu modernisieren und hier in die Zukunft der Mobilität zu investieren.“ Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung gibt es hier auf den Seiten BALM.
Franken-Sachsen-Magistrale / Dresden-Görlitz: Bundeshaushalt mit Licht und Schatten für Ausbau des Bahnverkehrs in Sachsen 14. November 202514. November 2025 Es ist einfach nur bitter, dass die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden-Görlitz erneut auf der Strecke bleibt. Von der CDU kommt hierzu seit Jahren nichts als unverbindliche Bekundungen, und auch die Bundesregierung liefert keine klaren Zusagen. Seit über zwei Jahrzehnten reden wir nun über den notwendigen Ausbau, doch wenn es ums Geld geht, folgen immer neue Hiobsbotschaften.
Freistaat lässt Landkreis Görlitz viel zu lange auf 3 Millionen Euro sitzen – BÜNDNISGRÜNE kritisieren schleppende Kostenerstattung 13. November 202513. November 2025 Es braucht umgehend verbindliche Fristen, mehr Personal und eine echte Digitalisierung! Die Begleichung der Kosten muss künftig in maximal 90 Tagen abgewickelt werden. Und wenn Verfahren stocken, müssen Vorschüsse möglich sein, damit Jugendämter handlungsfähig bleiben.