5 TAGE BILDUNGSZEIT FÜR SACHSEN
In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer*innen einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage Freistellung für individuelle Fortbildung und Qualifizierung. In Sachsen gibt es diesen Anspruch allerdings noch nicht. Das muss sich ändern, denn:
- Wer sich ehrenamtlich engagiert, verdient bestmögliche Unterstützung, um dafür erforderliche Kompetenzen und Qualifikationen zu erwerben – ohne zusätzlich Wochenenden und Urlaubstage zu opfern.
- Lebenslanges Lernen ist der Schlüssel für stetige Weiterentwicklung und Fortschritt – persönlich wie auch für die Gesellschaft als Ganzes.
- Bildungsfreistellung ist eine Frage von attraktiven Arbeitsbedingungen. Hier darf Sachsen anderen Bundesländern im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte nicht nachstehen.
Als Teil des Bündnisses „5 Tage Bildung. Zeit für Sachsen“ [www.zeit-fuer-sachsen.de] fordern wir einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungszeit, u. a. für berufliche, kulturelle, politische oder und soziale Bildung. Die Beschäftigten in Sachsen sollen die Möglichkeit erhalten, an fünf Arbeitstagen für individuelle Fortbildung freigestellt zu werden.
Unterstützt deshalb den Volksantrag mit eurer Unterschrift!
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