Gleichstellung – unverhandelbar! 11. Juli 202511. Juli 2025 Görlitz. Mit Nachdruck schließen wir uns den Forderungen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten an: Die gesetzlich verankerte Pflicht, in Städten und Landkreisen hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, darf nicht gestrichen werden. Der vom CDU-Innenminister Armin Schuster vorgelegte Entwurf für ein „Kommunales Freiheitsgesetz“ würde eine tragende Säule sächsischer Demokratie- und Sozialpolitik ersatzlos beseitigen. Die Folgen wären im Landkreis Görlitz drastisch. Unsere Gleichstellungsbeauftragte Marika Vetter vernetzt Hilfsangebote für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt, berät Unternehmen zu familienfreundlichen Arbeitszeiten, begleitet Mädchen auf dem Weg in MINT-Berufe und bringt die Perspektiven aller Geschlechter in Bau- und Verkehrsplanung ein. Gerade hier im ländlich geprägten Osten Sachsens, wo lange Wege, niedrige Löhne und eine alternde Bevölkerung zusammenkommen, profitieren Frauen, Männer, Kinder, Pflegebedürftige und Arbeitgeber gleichermaßen von dieser Arbeit. Monique Hänel, Co-Sprecherin des Kreisverbands Görlitz und frauenpolitische Sprecherin der Landespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, erklärt:„Eine Gleichstellungsbeauftragte hat nichts mit einer ‚Frauenquote‘ zu tun. Sie ist Ombudsfrau, Lotsin und Frühwarnsystem in einem – sie sorgt dafür, dass Verwaltung, Wirtschaft, Schulen und Polizei die Lebensrealität aller im Blick behalten. Wer diese Stelle streicht, spart kurzfristig ein Gehalt, zahlt aber langfristig mit höheren Sozial- und Gesundheitskosten, größerem Fachkräftemangel und einer Schwächung unserer demokratischen Teilhabe.“ Franziska Schubert, Bündnisgrüne Kreisrätin und Oberlausitzer Abgeordnete im Sächsischen Landtag, ergänzte in der Kreistagssitzung vom 04.09.2024: „Von der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten profitieren alle. Gerade in Zeiten, in denen Fachkräfte immer dringender gesucht werden, ist das Potenzial von Frauen – gerade in unserer Region – absolut notwendig.“ Wir appellieren deshalb an Landrat Dr. Stephan Meyer, sich öffentlich gegen die Pläne des Innenministeriums zu stellen, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen. Nur wenn die Verwaltungsspitze die Arbeit ihrer Beauftragten anerkennt und verteidigt, zeigt der Landkreis Görlitz, dass er den Verfassungsauftrag zur Gleichstellung ernst nimmt und nicht dem vermeintlichen „Bürokratieabbau“ opfert.
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