Vier Schulen im Landkreis Görlitz profitieren vom Startchancen-Programm von Bund und Ländern 5. Juni 2024 Pressemitteilung der Bündnisgrünen-Fraktion im Sächsischen Landtag Dresden. Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Umsetzung des Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034 getroffen. Davon profitieren auch vier Schulen im Landkreis Görlitz.Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Das ist ein guter Tag für mehr Bildungsgerechtigkeit im Freistaat Sachsen! Die Ampel-Koalition im Bund löst ihr Versprechen ein und wird in den kommenden zehn Jahren gemeinsam mit den Ländern 20 Milliarden Euro in Schulen in benachteiligten Lagen investieren. Das größte je dagewesene bildungspolitische Programm dient dem Ziel, allen Kindern die besten Startchancen zu bieten. Ich freue mich sehr, dass das langjährige BÜNDNISGRÜNE Engagement für mehr Bildungsgerechtigkeit in Bund und Ländern nun Früchte trägt.“ „Um das Programm zum Erfolg zu führen und die gesteckten Ziele zu erreichen, braucht es geeignete Begleit- und Unterstützungsstrukturen. Zwar ist das Bildungsmonitoring sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene inzwischen weitgehend etabliert, in puncto datenbasierte Schulentwicklung sehe ich im Freistaat jedoch noch viel Luft nach oben. Es reicht nicht, nur Daten über die Schulen und ihre Schülerinnen und Schüler zu sammeln – wichtig ist, dass man die Daten richtig einordnet und vom Wissen zum Handeln kommt. Hier kann das Startchancen-Programm zu einem echten Katalysator für die Schul- und Unterrichtsentwicklung werden.“ Weitere Informationen:>> Übersicht über die „Startchancen“-Schulen ab kommenden Schuljahr
Sondersitzung des Kreistages Görlitz am 27.10.2026 zur Zukunftskonzeption für das Gerhart Hauptmann Theater Görlitz-Zittau 28. Oktober 202628. Oktober 2026 Unsere Kreistagsfraktion Bündnis Grüne / KjiK / SPD hat bereits Anfang Juni 2026 – und damit als erste – einen Beschlußvorschlag eingereicht, um die erforderliche Debatte zu ermöglichen. Der modifizierte Verwaltungsvorschlag wurde mit 37 Ja; 19 Nein und 2 Enthaltungen angenommen.
Ein Wertekompass, den jeder nach eigenem politischen Interesse auslegen kann, ersetzt keine verbindliche Grenze 12. Oktober 202612. Oktober 2026 Die Forderungen von MdB Oest nach einer Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses hin zur AfD sind fahrlässig und gefährlich. Mit der Forderung nach Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses macht er denen den Weg frei, die in der CDU längst mit der AfD zusammenarbeiten wollen.