BÜNDNISGRÜNE kritisieren Angriffe auf Beteiligungs- und Klagerechte von Naturschutzverbänden 11. April 202620. April 2026 Dresden. Aktuell häufen sich auf allen politischen Ebenen – von der EU über den Bund bis hin zum Freistaat Sachsen – die politischen Versuche, Beteiligungs- und Klagerechte anerkannter Naturschutzvereinigungen drastisch einzuschränken. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hatte im vergangenen Plenum zum Thema eine Aktuelle Debatte angemeldet. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Wolfram Günther („Bedeutung und Wirksamkeit der anerkannten Naturschutzvereinigungen in Sachsen“ (Drs. 8/6256)) wurde nun nochmal deutlich, welche Bedeutung die Arbeit der Naturschutzverbände für die Politik hat. In den vergangenen 10 Jahren wurden knapp 10.000 Stellungnahmen zu Vorhaben abgegeben. Für Wolfram Günther, umwelt- und naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, sind die Antworten deutlich: „Wir erleben derzeit einen konzertierten Angriff auf die Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat. Unter dem Vorwand der Planungsbeschleunigung sollen Fachwissen und Kontrollinstanzen ausgeschaltet werden. Die Behauptung der CDU, Verbände würden ihre Rechte systematisch missbrauchen, entbehrt jeder Grundlage. Tatsächlich räumt das sächsische Umweltministerium unter Georg-Ludwig von Breitenbuch ein, dass dem Freistaat keinerlei Daten vorliegen, die einen solchen Missbrauch belegen könnten.“ Während für Sachsen keine spezifischen Zahlen zur Erfolgsquote von Klagen erfasst werden, zeigt der bundesweite Trend ein klares Bild: Jährlich gibt es lediglich etwa 66 bis 69 Verbandsklagen gegen Planfeststellungen. Über die Hälfte dieser Klagen ist erfolgreich. Wolfram Günther dazu: „Die Zahlen entlarven die Erzählung vom ‚Verhinderer‘ als politischen Mythos. Wenn über 50 Prozent der Klagen vor Gericht Erfolg haben, bedeutet das im Umkehrschluss: In jedem zweiten Fall haben Behörden geltendes Recht missachtet. Die Verbände verhindern nicht den Fortschritt, sie verhindern den Rechtsbruch. Dass die Staatsregierung hier eine ‚Datenblindheit mit System‘ an den Tag legt, ist politisch gewollt, um die wertvolle Arbeit des Ehrenamts weiterhin diffamieren zu können.“ „Das Ministerium spricht selbst von einer ‚Flut an Verfahren‘, speist die acht Landesverbände aber mit insgesamt lediglich 400.000 Euro jährlich ab. Das ist kaum mehr als eine Aufwandsentschädigung für eine hochprofessionelle Leistung, die den Staat vor teuren Fehlplanungen schützt. Wer Klagerechte beschneidet, schützt nicht die Wirtschaft, sondern schwächt die Qualität von Bauprojekten und riskiert spätere Baustopps durch Gerichte, weil im Vorfeld nicht ordentlich geprüft wurde.“ Hintergrund: Anerkannte Naturschutzvereinigungen haben nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz das Recht und die Pflicht, bei Eingriffen in Natur und Landschaft Stellungnahmen abzugeben. Zwischen 2016 und 2025 wurden in Sachsen insgesamt 9.934 solcher Beteiligungsschritte verzeichnet. Die Staatsregierung lehnte in der vorliegenden Antwort eine Bewertung des volkswirtschaftlichen Nutzens dieser Arbeit explizit ab. Derzeit befinden sich mehrere Gesetzgebungsvorhaben in der Pipeline, die die Verbandsklagerechte einschränken sollen: EU-Ebene: Omnibusverfahren zur Straffung von Umweltprüfungen. Bund: Infrastruktur-Zukunftsgesetz sowie Änderungen am Umweltrechtsbehelfsgesetz. Freistaat Sachsen: Novellierung des Straßengesetzes (StraßenG). >> Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag „Bedeutung und Wirksamkeit der Stellungnahmen anerkannter Naturschutzvereinigungen im Freistaat Sachsen“ (Drs. 8/6256) (Quelle: BÜNDNISGRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag, 11.04.2026)
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